Hausordnung

Ordnung muss sein – in der Spitzenfabrik

Stand März 2025

Die Hausordnung gilt für alle Personen, die die Spitzenfabrik und deren Gelände betreten und sich dort aufhalten, und bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern während ihres Aufenthalts. Das Hausrecht üben die Living City Planen-Bauen-Leben GmbH als Betreiber der Spitzenfabrik und der jeweilige Veranstalter bzw. Mieter aus. Die Durchsetzung des Hausrechts erfolgt durch Mitarbeiter der Living City Planen-Bauen-Leben GmbH, des Veranstalters bzw. durch den Mieter.

Alle Räumlichkeiten der Spitzenfabrik sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Spitzenfabrik und auf deren Gelände hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. In der gesamten Spitzenfabrik besteht Rauchverbot. Die Nutzung von E-Zigaretten ist nicht gestattet.

Bei Störungen oder in Notfällen kann die Schließung von Räumen, Gebäudeteilen und Freiflächen sowie deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Spitzenfabrik und auf deren Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich Folge zu leisten und bei einer Räumungsanordnung die Spitzenfabrik sofort zu verlassen.

Der Zutritt in die Spitzenfabrik kann verwehrt werden, wenn gegen die Hausordnung und die Anweisungen der Mitarbeiter der Living City Planen-Bauen-Leben GmbH, des Veranstaltersoder des Mieters verstoßen wird.

Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können von denVeranstaltungen ausgeschlossen werden und haben nach Aufforderung die Spitzenfabrik zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung eventuellerEintrittsgelder besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Einlassbereichen.

Jegliches Verhalten, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder in sonstiger Weise gegen die berechtigten Interessen des Betreibers, des Veranstalters bzw. des Mieters verstößt, ist zu unterlassen, insbesondere:

  • jede nicht zugelassene gewerbliche Tätigkeit auf dem Veranstaltungsgelände (insbesondere das Anbieten von Gegenständen und Leistungen aller Art – entgeltlich oder unentgeltlich);
  • das nicht genehmigte Verteilen oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften usw. sowie das Anbringen von Aufklebern aller Art;
  • das Mitnehmen von Tieren; Ausnahmen: Führhunde für Behinderte, Blindenhunde;
  • die Verunreinigung der Hallenbereiche oder des Freigeländes sowie jegliches Verhalten, das geeignet ist, die Umwelt zu belasten oder zu gefährden;
  • nicht genehmigte Versammlungen und Aufzüge aller Art;

 

Das Mitführen folgender Gegenstände ist verboten:

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können.
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray
  • Glas und andere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind (soweit keine Sonderregelung mit dem Betreiber getroffen wurde)
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, pyrotechnische Gegenstände
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Getränke sowie Speisen (soweit keine Sonderregelung mit dem Betreiber getroffen wurde)
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
  • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung


Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter der Spitzenfabrik, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Spitzenfabrik zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die die Spitzenfabrik betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Spitzenfabrik hingewiesen. Durch das Betreten der Spitzenfabrik willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden.

Die Living City Planen-Bauen-Leben GmbH und der jeweilige Veranstalter sind berechtigt, den Zutritt zur Spitzenfabrik für Besucher und sonstige Dritte einschränkend zu regeln, insbesondere den Zutritt nur gegen Vorlage eines Eintrittsausweises bzw. einer Eintrittskarte zu gestatten und die Einhaltung der Zutrittsbedingungen zu kontrollieren. Mitarbeiter des Betreibers und der von ihm beauftragten Einlass- und Ordnungsdienst sind berechtigt, Eintrittskarten- und Ausweiskontrollen durchzuführen. Der Zutritt ist Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Abweichende Regelungen werden besonders bekannt gegeben.

Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Sitzplatz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Spitzenfabrik verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Aus gegebenen Gründen können auch andere Sitzplätze zugewiesen werden. Der Zugang zur Spitzenfabrik nach Beginn einer Veranstaltung bis zur Pause verwehrt werden. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Die Mitnahme von Speisen und Getränken, Geschirr, Besteck, Gläser und Flaschen in die Veranstaltungsräume ist nicht gestattet. (soweit keine Sonderregelung mit dem Betreiber getroffen wurde)

Aus Sicherheitsgründen sind Mäntel, große Jacken, Schirme und große Taschen oder Rucksäcke an der Garderobe abzugeben. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Einlass-/ oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich untersagt werden.

Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen in der Spitzenfabrik. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird.

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